| Naturwissenschaftlich gesehen ist Bier...
...ein aus stärkehaltigen Rohstoffen gewonnenes,
mit Hopfen gekochtes und vergorenes Getränk.
In Deutschland darf Bier nach der Bierverordnung und dem vorläufigen
Biergesetz nur aus Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser hergestellt
werden, außerdem muß Bier vergoren sein. Für
obergärige Biere ist auch die Verwendung von anderem Malz
erlaubt, wobei unter Malz künstlich zum Keimen gebrachte
Getreide verstanden werden (Reis und Mais sind keine Getreide
im Sinne dieser Verordnung). In Deutschland dürfen seit
1987 aufgrund einer Entscheidung des EG-Gerichtshofes auch Getränke
als Bier angepriesen und verkauft werden, wenn sie nicht den
Vorgaben des Biergesetzes und der Bierverordnung entsprechen,
aber im jeweiligen Herstellungsland als Bier bezeichnet werden.
Ihre Zutaten und Rohstoffe müssen jedoch gekennzeichnet
werden. Jetzt sind wir bereits mitten im Deutschen Reinheitsgebot.
Diese Verordnung von 1516 besagt nämlich, daß zum
Brauen nur Hopfen, Malz, Wasser und Hefe verwendet werden dürfen.
Obwohl per EG-Richterspruch eingeschränkt, halten alle
deutschen Brauer daran fest.
Bier seit Menschengedenken
Dort wo es menschliche Zivilisation gab, gab es auch Bier.
Die Babylonier, Sumerer und Ägypter kannten Bier. In Europa
wird Bier als Getränk der Barbaren (Nicht-Römer) von
den Römern erstmalig erwähnt - gemeint sind übrigens
unsere Vorfahren, die alten Germanen.
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