| Für die Lagerung von frisch Gebrautem gelten fast
die gleichen Regeln wie für die Lagerung von handelsüblichem Bier:
kalt und dunkel. Jedoch gelten noch einige zusätzliche Regeln,
die vor allem dazu beitragen sollen, daß die Flaschen nicht platzen
und der Geschmack des Bieres nicht beeinträchtigt wird.
Zuallererst ist zu beachten, daß die Flaschen nur stehend gelagert
werden sollten. Dadurch ist gewährleistet, das eventuell noch
vorhandene Hefereste sich am Flaschenboden ablagern können.
Zum zweiten ist zu beachten, daß die Flaschen in den ersten
2 bis 3 Tagen nach der Abfüllung täglich einmal ganz kurz entlüftet
werden müssen. Das erste Mal sollte dies 12-18 Stunden nach
der Abfüllung erfolgen. Durch das Öffnen der Flaschen wird ein
zu hoher Kohlendioxid-Druck vermieden. Würde der Druck nicht
abgelassen, würden die Flaschen platzen. Aufgrund der Tatsache,
daß die Flaschen mehrmals geöffnet werden müssen, empfehlen
sich die Flaschen mit Bügelverschluß, wie sie in jedem Getränkemarkt
erhältlich sind.
Ab wann die Flaschen kühl gelagert werden müssen, ist abhängig
von der verwendeten Hefe. Während untergäriges Bier sofort nach
der Abfüllung kühl gelagert werden muß, ist dies bei obergärigem
Bier erst nach 3-4 Tagen der Fall.
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