Das deutsche Reinheitsgebot ist die
älteste lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt, die
heute noch unverändert Gültigkeit hat. Erlassen wurde es
von dem bayrischen Herzog Wilhelm IV. im Jahre 1516. Es
besagt, daß Bier ausschließlich aus Gerste, Hopfen und Wasser
gebraut werden darf. Dank dieser Vorschrift erlangte das
bayrische Bier damals eine Spitzenstellung unter den Bieren.
Andere Länder des Deutschen Reiches übernahmen deshalb das
Reinheitsgebot. Heute wird zusätzlich Hefe verwendet, ein
Rohstoff, den man damals noch nicht kannte. Man verließ
sich auf die Hefen, die in der Luft waren. Um Weizenbier
herstellen zu können, erlaubt man inzwischen auch die Verwendung
von Weizen anstatt der Gerste. Das deutsche Reinheitsgebot
ist das Qualitätsmerkmal für Bier weltweit!