| ie Liste der Bierzutaten ist in Deutschland gesetzlich
vorgeschrieben. Über Sinn oder Unsinn läßt sich
bei den bekannten vier Zutaten trefflich streiten. Die Deklaration
ist ebenso verpflichtend für Bier, das legal in anderen EU-Mitgliedsstaaten
produziert und in Deutschland verkauft wird. Der Zutatenliste
muß das Wort 'Zutaten' vorangestellt werden. Bier, produziert
nach dem deutschen 'Reinheitsgebot' darf nur enthalten:
· 'Wasser' oder 'Brauwasser'
· 'Malz ' oder 'Gerstenmalz'
· 'Weizenmalz'
· 'Hopfen' oder 'Pellets'
· 'Hopfenextrakt' oder 'Hopfenauszüge'
· 'Hefe' nur, wenn sie noch im Endprodukt vorhanden ist
Andere importierte Biere dürfen enthalten:
· ungemalzene Rohstoffe müssen spezifiziert
sein (z.B. ' Reis' oder ' Mais ')
· 'Zucker', 'Traubenzucker' oder 'Glukosesirup' sowie
· Zusätze, wenn Sie im Bier zugelassen werden, begleitet
von einem
Kategoriennamen
zurück
|