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Inhaltsdeklaration

ie Liste der Bierzutaten ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Über Sinn oder Unsinn läßt sich bei den bekannten vier Zutaten trefflich streiten. Die Deklaration ist ebenso verpflichtend für Bier, das legal in anderen EU-Mitgliedsstaaten produziert und in Deutschland verkauft wird. Der Zutatenliste muß das Wort 'Zutaten' vorangestellt werden. Bier, produziert nach dem deutschen 'Reinheitsgebot' darf nur enthalten:

· 'Wasser' oder 'Brauwasser'
· 'Malz ' oder 'Gerstenmalz'
· 'Weizenmalz'
· 'Hopfen' oder 'Pellets'
· 'Hopfenextrakt' oder 'Hopfenauszüge'
· 'Hefe' nur, wenn sie noch im Endprodukt vorhanden ist

Andere importierte Biere dürfen enthalten:

· ungemalzene Rohstoffe müssen spezifiziert sein (z.B. ' Reis' oder ' Mais ')
· 'Zucker', 'Traubenzucker' oder 'Glukosesirup' sowie
· Zusätze, wenn Sie im Bier zugelassen werden, begleitet von einem
  Kategoriennamen

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Quelle: BIER FÜR DUMMIES dt. Ausgabe D.Kann, H. Latz-Weber und G.Mühlwitz
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