US-Richtlinien beispielsweise schreiben sehr wenig
auf Bieraufklebern vor. Nur die Grundlagen sind festgelegt, und
diese wirken äußerst unvollständig. So wird beispielsweise:
der Name und die Adresse der Abfüllers oder des Verpackers
vorgeschrieben, aber nicht notwendigerweise des
tatsächlichen Brauers des Bieres. Die aktuelle
Adresse kann sogar ausgelassen werden.
Die Kategorie (Ale oder Lager) muß angegeben werden.
Der Biertyp (wie Porter, Bock und so weiter) kann angegeben
werden. Ironischerweise ist der Biertyp die wichtigere Unterscheidung
der beiden Angaben. Die Folge: Der Verbraucher hat das Nachsehen.
Die Buchstaben des Gesetzes sind häufig ungenau, welches
Bier nun ein Ale, ein Porter oder ein Stout genannt werden
kann oder nicht. Kürzlich hat ein Brauer Zuflucht gesucht
und darüber nachgedacht absichtlich ein Ale wie ein Lager
oder als nicht vorhandene Art zu deklarieren, um sich den
Vorschriften anzupassen. Grössere Verwirrung beim Verbraucher
ist damit vorprogrammiert.
In der EU sind die Gesetze, mit einer wichtigen Ergänzung,
ähnlich aber weitreichender: Brauer, die innerhalb der EU
exportieren, müssen das Land der Herstellung, sowie den Alkoholgehalt
auflisten (in Amerika nicht vorgeschrieben). Ferner ist die Angabe
des Mindesthaltbarkeitsdatum vorgeschrieben, etwas, dem einige
der führenden US-Brauer freiwillig Folge leisten um die Kritischen
unter den Bierliebhabern zu beeindrucken beziehungsweise überhaupt
Absatzchancen in Europa zu haben.
Deutschland geht sogar noch weiter. Die Angabe "Gebraut nach
deutschem Reinheitsgebot" ist für inländische Biere
zwingend vorgeschrieben und es muß auch für im Inland
gebraute Biere eingehalten werden.
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