| Die US-Brauindustrie ist eine der wenigen Konsumgüterindustrien,
die nicht per Gesetz angehalten sind, genaue Produktbestandteile
auf den Etiketten zu verzeichnen. Ähnliches gilt auch für
Europa, zumindest für Länder, wo das Reinheitsgebot
nicht greift. Die Verbraucher haben überraschenderweise bei
Bier kein Verlangen nach weiteren Informationen. Dabei ist selbst
Wasser nicht gleich Wasser.
Allein unter den vielen zulässigen Zusätzen und
Konservierungsmitteln sind mehr als 50 Antioxydantien, Farbstoffe,
Würzen und verschiedene Enzyme, wie Kolbenschimmeloryzae,
Propylenglykol, Natriumbisulfit, Benzaldehyde, Äthylacetat
und Nahrungsmittelfarbe. Und Sie dachten, daß Bier nur
ein freundlich gewürztes Wasser sei?
Ein echtes Qualitätsmerkmal gebrauter Biere ist dann vorhanden,
wenn sie ohne jegliche chemische Zusätze und Konservierungsmittel
produziert werden. Das deutsche Reinheitsgebot ist hierzu ein
wichtiger Schritt. Solange aber Braugerste im Anbau mit Chemie
gedüngt wird, oder Wasser mit Chlor aufbereitet ist, reicht
allein die Angabe der Zutaten nicht aus. Bier ist schließlich
ein Nahrungsmittel und in Maßen genossen sogar gesundheitsfördernd.
Wer weitere Details über ein bestimmtes Bier erfahren
möchte, sollte in einer guten Bierzeitschrift oder -buch
nachlesen.
Kontrolleure seit Jahrhunderten
Überall in der Geschichte gab es sporadische Versuche,
die Brauindustrie zu kontrolllieren und ein Äquivalent
der Qualität-Kontrolle, des Reinheitgesetzes oder nicht
durchzuführen. Echte Bierfans sollten diesen Abschnitt
ernst nehmen!
Der erste Bierkontrolleur war angeblich ein Ägypter,
in der Zeit des Pharaos, der den Titel eines Hauptbierprüfers
trug. Es gehörte zu seinen Aufgaben, das Qualitätsniveau
des Bieres beizubehalten, das für den Haushalt des Pharao
produziert wurde. Ob er bei Mißerfolg bestraft wurde,
findet keine Erwähnung.
Eine der ältesten öffentlichen Dienststellen in
England ist die des "Ales- conner" oder Verkosters, ein Posten,
der von William dem Eroberer im 11. Jahrhundert geschaffen
wurde. Seine Absicht: Er wollte so Alepreise und -qualität
stabil halten. Der Ale-conner war aber nicht nur ein Sachverständiger
in Sachen Bier. Er hatte sogar die Vollmacht, eine Bierlage
aus dem Verkehr zu ziehen oder ihren Verkauf zu einem geringeren
Preis anzuordnen, wenn sie nicht den hohen Standards entsprach.
Außer dem Verkosten, testete der Ale-conner Jungbier
auf eine recht eigentümliche Weise. Gekleidet in ledernen
Hosen, goß er aus einem Maß das Ale auf eine hölzerne
Bank und setze sich pflichtbewußt für sage und
schreibe eine halbe Stunde in die Bierpfütze. Wenn sein
Hinterteil an der Bank haften blieb, wurde das Ale als zu
jung und unvollständig - mit zu viel Zucker - eingestuft.
Der Ale-conner konnte dann eine Strafe gegen den Brauer erheben.
Im Elsass des 18. Jahrhunderts, wurden gerichtlich bestellte
Bierprüfer "Bierkiesers" genannt. In den Nachbarregionen
von Artois und Flandern, wurden ihre Pendants Coueriers, Egards
oder Eswarts tituliert. Ihr Job war das Verkosten von frisch
gebrautem Bier, um sicherzugehen, daß es lokalen Standards
entsprach, die sich im Reinheitsgebot widerspiegelten. Das
Hinzufügen von irgendwelchen nicht genehmigten Zutaten
galt als eine strafbare Handlung.
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