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Über nichtssagende Etiketten, Zusätze und Konservierungsmittel

Die US-Brauindustrie ist eine der wenigen Konsumgüterindustrien, die nicht per Gesetz angehalten sind, genaue Produktbestandteile auf den Etiketten zu verzeichnen. Ähnliches gilt auch für Europa, zumindest für Länder, wo das Reinheitsgebot nicht greift. Die Verbraucher haben überraschenderweise bei Bier kein Verlangen nach weiteren Informationen. Dabei ist selbst Wasser nicht gleich Wasser.

Allein unter den vielen zulässigen Zusätzen und Konservierungsmitteln sind mehr als 50 Antioxydantien, Farbstoffe, Würzen und verschiedene Enzyme, wie Kolbenschimmeloryzae, Propylenglykol, Natriumbisulfit, Benzaldehyde, Äthylacetat und Nahrungsmittelfarbe. Und Sie dachten, daß Bier nur ein freundlich gewürztes Wasser sei?
Ein echtes Qualitätsmerkmal gebrauter Biere ist dann vorhanden, wenn sie ohne jegliche chemische Zusätze und Konservierungsmittel produziert werden. Das deutsche Reinheitsgebot ist hierzu ein wichtiger Schritt. Solange aber Braugerste im Anbau mit Chemie gedüngt wird, oder Wasser mit Chlor aufbereitet ist, reicht allein die Angabe der Zutaten nicht aus. Bier ist schließlich ein Nahrungsmittel und in Maßen genossen sogar gesundheitsfördernd.

Wer weitere Details über ein bestimmtes Bier erfahren möchte, sollte in einer guten Bierzeitschrift oder -buch nachlesen.

Kontrolleure seit Jahrhunderten
Überall in der Geschichte gab es sporadische Versuche, die Brauindustrie zu kontrolllieren und ein Äquivalent der Qualität-Kontrolle, des Reinheitgesetzes oder nicht durchzuführen. Echte Bierfans sollten diesen Abschnitt ernst nehmen!

  • Der erste Bierkontrolleur war angeblich ein Ägypter, in der Zeit des Pharaos, der den Titel eines Hauptbierprüfers trug. Es gehörte zu seinen Aufgaben, das Qualitätsniveau des Bieres beizubehalten, das für den Haushalt des Pharao produziert wurde. Ob er bei Mißerfolg bestraft wurde, findet keine Erwähnung.
  • Eine der ältesten öffentlichen Dienststellen in England ist die des "Ales- conner" oder Verkosters, ein Posten, der von William dem Eroberer im 11. Jahrhundert geschaffen wurde. Seine Absicht: Er wollte so Alepreise und -qualität stabil halten. Der Ale-conner war aber nicht nur ein Sachverständiger in Sachen Bier. Er hatte sogar die Vollmacht, eine Bierlage aus dem Verkehr zu ziehen oder ihren Verkauf zu einem geringeren Preis anzuordnen, wenn sie nicht den hohen Standards entsprach. Außer dem Verkosten, testete der Ale-conner Jungbier auf eine recht eigentümliche Weise. Gekleidet in ledernen Hosen, goß er aus einem Maß das Ale auf eine hölzerne Bank und setze sich pflichtbewußt für sage und schreibe eine halbe Stunde in die Bierpfütze. Wenn sein Hinterteil an der Bank haften blieb, wurde das Ale als zu jung und unvollständig - mit zu viel Zucker - eingestuft. Der Ale-conner konnte dann eine Strafe gegen den Brauer erheben.
  • Im Elsass des 18. Jahrhunderts, wurden gerichtlich bestellte Bierprüfer "Bierkiesers" genannt. In den Nachbarregionen von Artois und Flandern, wurden ihre Pendants Coueriers, Egards oder Eswarts tituliert. Ihr Job war das Verkosten von frisch gebrautem Bier, um sicherzugehen, daß es lokalen Standards entsprach, die sich im Reinheitsgebot widerspiegelten. Das Hinzufügen von irgendwelchen nicht genehmigten Zutaten galt als eine strafbare Handlung.
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    Quelle: BIER FÜR DUMMIES dt. Ausgabe D.Kann, H. Latz-Weber und G.Mühlwitz
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