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Praktiken

Die meisten Etikettenvorschriften sind per Gesetz geregelt. Dort ist länderspezifisch festgelegt, was aufgeführt sein muß oder was folglich nicht abgedruckt wird. Die meisten Biere haben einen Alkoholgehalt von 4 bis 5 Prozent. Er wird in der Regel auch angegeben, dient letztendlich dem Schutz - vor allem der jungen Verbraucher -, damit sie wissen, auf welches Abenteuer sie sich einlassen. Alkohol beflügelt schließlich die Geister und ist nichts in Kinderhand. Für Erwachsene bedeutet der Hinweis: Das Maß aller Dinge ist, daß Bier in Maßen genossen wird.
Andere Biere können auch 7 oder 8 Prozent Alkohol enthalten, und einige Auserwählte sogar 12 bis 14 Prozent. Ein Alkoholspiegel, der mit Qualitätsweinen vergleichbar ist, in der Wirkung aber oft um ein Vielfaches höher liegt. Wer einmal ein bayerisches Starkbier Bock getrunken hat, weiß wovon hier die Rede ist.

Deutsche Etikettenvorschriften
Für deutsche Etiketten gibt es allgemeine Verordnungen, die einzuhalten sind:
Die Aussagen müssen in deutscher Sprache verfaßt sein, was ja logisch ist, denn chinesich zum Beispiel wird in Deutschland von den wenigsten gesprochen. Außerdem müssen die Aussagen

  • entweder auf der Verpackung und/oder einem Aufkleber stehen
  • gut gesetzt und lesbar sein
  • Name, Datum, Alkoholgehalt und Inhalt müssen schnell gefunden werden können. Den Alkoholgehalt in einem Suchbild zu verstecken, wäre wahrscheinlich eine Herausforderung für jede Werbeagentur, aber wohl kaum Verbraucherfreudnlich.
  • Daneben gibt es weitere Verordnungen. Die Kennzeichnung "Bier" oder der Bier-Arten, z.B.: "Pils", "Export", "Dunkel", "Lager", "Märzen", "Spezial" müssen enthalten sein. Phantasienamen sind ohne eine Kennzeichnung unzulänglich. Die Angabe des Alkoholgehalts ist zwingend vorgeschrieben, wenn er über 1,2 Vol. % beträgt. Bumm-Bumm ist zwar ein interessanter Name, der durchaus auf den Alkoholgehalt schließen läßt, erlaubt wäre es aber nicht.

    Die Angabe des Alkoholgehalts erfolgt durch "% Vol.", vorangegangen "von Alkohol" oder "alc".
    Als Toleranzwerte sind erlaubt:

  • bei 5.5 Vol. % und kleiner ± 0.5 Vol. %
  • über 5.5 Vol. % ± 1.0 Vol. %
  • Der Nettoinhalt wird ausgedrückt in: l, cl oder ml plus freiwillig "e"-Zeichen.
    Die minimale Höhe der Buchstaben und der Zahlen beträgt bei:
    · cl 20 - 100 4 Millimeter
    · über 100cl 6 Millimeter
    · auf geschlossenen Verpackungen 6 Millimeter
    · "e"-Zeichen minimale Höhe 3 Millimeter
    Auch die Flasche selbst sollte gekennzeichnet sein. Ferner muß der Name des Produzenten oder des Abfüllers oder des Importeurs einschließlich derer Adresse ersichtlich sein. Für nicht wiederverwertbare Behältnisse (Einwegware) ist der "Grüne Punkt", ergänzt mit dem Hinweis "Duales System Deutschland AG" noch vorgeschrieben. Aber nur dann, wenn seitens des Bierproduzenten mit dem Dualen System ein Vertrag abgeschlossen wurde. Der Grüne Punkt soll vermitteln, daß das Leergut receycelt wird. Unsinngerweise erwirbt der Verbraucher damit das Gefühl, etwas für die Umwelt zu tun.

    Für Flaschenformen gibt es übringens noch keine detailierten Vorschriften. Durchgestzt hat sich aber die 0,5 l-Mehrwegflasche ebenso wie die 0,33 l- Gastronomieflasche und andere Flaschengrößen. Aber auch die alte Bügelverschlußflasche hat ihre Fangemmeinde, ebenso wie die aus den USA stammende Longneckflasche, die immer beliebter wird.

    Bitburger erhielt "Excellence Award 1998" für 12er-Pack Longneck.
    Das Paperboard Packaging Council, die Dachorganisation der internationalen Papierverpackungsindustrie, hat der Bitburger Brauerei für ihren geschlossenen 12er-Pack mit der 0,33 Liter Longneck-Flasche den ,,Excellence Award" verliehen. Bitburger ist damit im letzten Jahrzehnt des ablaufenden Jahrtausends die erste deutsche Brauerei, die den bedeutenden Preis erhält. Im Vergleich zum Vorjahr hat die Longneck-Einführung im Export zu einer Absatzsteigerung von mehr als 15 Prozent geführt. Hergestellt wird der Bitburger 12er-Pack von dem Unternehmen Riverwood International, einem der weltgrößten Hersteller für Spezialkartons in der Getränkeindustrie. Seit August 1998 wird das Pak auch auf dem deutschen Markt sortimentsübergreifend eingesetzt.

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    Quelle: BIER FÜR DUMMIES dt. Ausgabe D.Kann, H. Latz-Weber und G.Mühlwitz
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